Verband der Gartenfreunde e.V.
Landkreis Saalfeld- Rudolstadt
Anerkannte Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens
Kleingärtnerverein “ “ e.V.
- Mitgliedschein -
für: .............................................................. und Ehe-/partner: ...........................................................
geb.: .............. Beruf: ................................ geb.: ............... Beruf: ....................................................
wohnhaft: .............(PLZ) .....................................(Ort) ...........................................(Straße) .......... (Nr.)
Mit diesem Bescheid sind Sie entsprechend Ihres Antrages vom .... .... 20...... als Mitglied unseres Kleingärtnervereins aufgenommen und erkennen die:
-->Vereinssatzung,
-->Gartenordnung,
-->Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sowie
-->Satzung, Richtlinien und Verordnungen des Verbandes an.
2. Mitglieder des Vereins haben z.Z. pro Jahr folgende finanzielle Aufwendungen zu leisten:
-->Mitgliedsbeitrag/ Garten ..........€
Verbandsbeitrag/ Verwaltungsbeitrag 27,00 €
Haftpflichtversicherung 0,40 €
3. Pächter einer Gartenparzelle haben darüber hinaus Aufwendungen für:
Pacht ................................. €/m2
Grundsteuer A ................... €/m"
· Grundsteuer B ............... €/m2 · Wasser .............................. €/m3
Energie .............................. €/kWh
Umlage .............................. €
4. Mitglieder des Vereins können der freiwilligen Versicherung des Kreisverbandes beitreten:
Grundversicherung 35 € = 10000€ + 2000 € + Sturm u.a.
Feuer-Gebäude-Versicherung 1 € pro 500 € Höherversicherung
Feuer- Einbruch- Diebstahl-
Vandalismus-Versicherung- Inhalt 4 € pro 500 € Höherversicherung
Unfallversicherung : 3 € pro Jahr
Bei Abgabe des Gartens ist dieser gem. § 584 BGB zu kündigen. Einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch gibt es gem. § 11 BKleingG nur in den Fallgestaltungen des § 9 Nr. 2-6 im Falle von Verpächterkündigungen. Alle bei Übernahme des Gartens vorhandenen festen Einrichtungen, wie Gartenlaube, bauliche Anlagen und Bewuchs sind bei Aufgabe des Gartens im ordnungsgemäßem Zustand an den neuen Pächter zu übergeben oder zu beräumen. Davon ausgenommen sind Forderungen des Verpächters hinsichtlich der entschädigungslosen Beseitigung von Pachtvertrag, Satzung und Garten-ordnung widersprechenden Einrichtungen.
Für die Aufnahme im Kleingärtnerverein ist eine Aufnahmegebühr von ................... € zu begleichen.
..................................... ,den ........2010 _________________________(Vorstand)