Verband der Gartenfreunde e.V.
Landkreis Saalfeld - Rudolstadt
Anerkannte Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung
(Beschluss des Gärtnertages vom 13. April 1996 novelliert am 28.03.2009)
- Präambel
Mit dem Ziel, Mitgliedsvereine und Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlass und auf grund besonderer Anlässe zu ehren, werden folgende Ehrungen und Auszeichnungen durch den VdG beim Landesverband beantragt bzw. vorgenommen:
- Verleihung der Ehrennadel in Gold oder Silber durch oder im Auftrag des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V.
- Verleihung der Ehrenurkunde
- Verleihung der Ehrennadel in Bronze
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Die Verleihung wird Vereinen und Mitgliedern, in Einzelfällen auch Nichtmitgliedern, zuteil.
Ehrenurkunden im Zusammenhang mit Vereinsjubiläen wird ein Festbetrag in Geld beigegeben.
- Ehrenurkunde
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- Ehrenurkunden des VdG oder des Landesverbandes werden bei einem Vereinsjubiläum von mindestens 15 Jahren vergeben
- Ehrenurkunden können auf Antrag des Vereins- der Verbandsvorstandes auch an Vereinsmitglieder ausgereicht werden, wenn sie besonders aktiv den Verbandszweck in der Öffentlichkeit unterstützen bzw. durch herausragende Einzelleistungen das Kleingartenwesen über die Vereinsgrenzen hinaus würdig vertreten haben.
- Nichtmitglieder, die infolge Ihrer Tätigkeit oder aus persönlich uneigennützigen Motiven das Kleingartenwesen unterstützen und fördern, können auf Antrag durch einen Vorstand mit der Ehrenurkunde gewürdigt werden.
- Ehrennadel
- Bronze wird an Vereinsmitglieder durch den VdG auf Antrag eines Vorstandes verleihen, wenn sie aktiv zur Entwicklung des Kleingartenwesens beitragen, über mehrere Jahre ehrenamtlich im Verein bzw. im VdG tätig sind oder durch ihre persönliche Leistung das Ansehen des Vereins/Verbands in der Öffentlichkeit heben. Eine Verleihung setzt eine mindestens 10 -jährige Mitgliedschaft voraus.
- Silber kann auf Antrag eines Vorstandes an Mitglieder, die vorrangig für die Entwicklung und Festigung des VdG in der Öffentlichkeit wirken, verliehen werden. Im Verein kann diese Ehrung auf Grund langjähriger Mitgliedschaft und ehrenamtlicher Tätigkeit verliehen werden. Die Ehrung mit der Ehrennadel in Silber ist limitiert (zwei Auszeichnungen pro Jahr) und wird durch ein Mitglied des Landesvorstandes, in Ausnahmefällen durch den 1. Vorsitzenden bzw. den 2. Vorsitzenden des VdG vorgenommen. Die Vergabe sollte in der Regel nicht vor Ablauf einer zusammenhängenden 10- jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgen und setzt im Normalfall die Auszeichnung mit Bronze voraus.
- Gold wird nur durch den Landesverband verliehen. Der Antrag kann durch die Vorstände eingereicht werden. Er setzt eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche nachweisbare Tätigkeit voraus, aus der die besondere Wirksamkeit der aktiven Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen ersichtlich sein muss.
- Die Verleihung ist nur anhand langjähriger öffentlichkeitswirksamer Tätigkeit auf Landes- oder Landkreisebene möglich. Über die Annahme oder Ablehnung entscheidet allein der Landesvorstand.
- Ehrenmitglied
- Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand des VdG oder auf Antrag der Mitgliedsvereine ernannt.
- Voraussetzung ist eine midestens 25-jährige Mitgliedschaft im VdG, eine langfristige ehrenamtliche Tätigkeit und die ordnungsgemäße kleingärtnerische Bewirtschaftung eines Kleingartens.
- Zu Ehrenmitgliedern können auch Personen des öffentlichen Lebens ernannt werden, wenn sie über einen langen Zeitraum den kleingärtnerischen Gedanken in der Öffentlichkeit publiziert und das Kleingartenwesen ideell und materiell gefördert haben.
- Ehrenmitglieder können auf dem Gärtnertag, in der Jahreshauptversammlung und an jeder Veranstaltung des Kreisverbandes teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht im VdG.
- Finanzielle Anerkennung bei Vereinsjubiläen
- Jahre bis 100 Gärten bis 200 Gärten bis 300 Gärten >300 Gärten
- 30 Jahre 70 € 100 € 150 € 175 €
- 40 Jahre 125 € 150 € 200 € 225 €
- 50 Jahre 175 € 200 € 250 € 275 €
- 60 Jahre 225 € 250 € 300 € 325 €
Die Höhe der finanzeillen Anerkennung ist jeweils zum Gärtnerta genau zu definieren. Ab dem 60-jährigen Jubiläum bleibt die Höhe konstant und wird alle 10 Jahre gewährt.
Ein 100-jähriges Vereinsjubiläum wird einmalig mit 500 € gewürdigt.
Die finanzielle Anerkennung ist zum Ende des vor dem Jubiläum liegenden Jahres beim Vorstand des VdG schriftlich mit Benennung des Festveranstaltungstermins zu beantragen.
- Schlussbestimmungen
- Zur Antragstellung sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.
- Vor der zeitlichen Vorgabe kann der Vorstand bei berechtigten Anlässen Abstand nehmen. Die Änderung ist dem Betroffenen rechtzeitig mitzuteilen.
- Ehrungen und Auszeichnungen können bei unwürdigem und vereinsschädigendem Verhalten entzogen werden. Ein Mitgliedsverein kann aus diesem Anlass einen Antrag beim VdG stellen.
- Verleihung und Aberkennung sind grundsätzlich in der Geschäftsstelle dokumentarisch zu führen.
- Sämtliche zeitlichen Vorgaben sollen die gesamte Zeit des Kleingartens /VdG, VKSK und vorher) berücksichtigen.
Rudolstadt, den 28.03.2009 Alexander Kral
1. Vorsitzender